Ablauf und Kostenübernahme

 

 

Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch, in dem ich Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Beschwerden und den Therapiemöglichkeiten gebe. Die ersten acht Sitzungen (3 Sprechstunden und 5 probatorische Sitzungen) dienen zum Kennenlernen, Diagnosestellung und Therapieplanung. Diese Sitzungen werden in der Regel ohne vorherige Antragstellung von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.

 

 

 

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird  i.d.R. mit dem 2,3fachem Steigerungssatz berechnet. Sitzungen werden nach der GOP Nummer 812a (134,06€) oder der GOP 870 (100,55€) abgerechnet. Hinzu kommt die Erhebung eines psychischen Befundes nach GOP 801a (33,52€).

Weiterhin fallen  vereinzelt Kosten für die Erstellung einer
biographischen Anamnese zu Therapiebeginn sowie Berichte und Testdiagnostik an.

 

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach Versicherungstarif kann ein Selbstbehalt vorgesehen oder die Sitzungsanzahl  pro Kalendarjahr begrenzt sein.

 

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über Ihre individuellen Verträge und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung der ambulanten Psychotherapie. Gerne helfe ich Ihnen bei der Antragstellung.

 

 

 

 

 

Selbstzahler und gesetzliche Krankenkasse

Sie können die Kosten der Behandlung auch selbst übernehmen. In diesem Fall sind keine Anträge oder Formalitäten notwendig.

Da die Praxis eine reine Privatpraxis ist, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Gesetzlich Versicherten steht die Therapie natürlich auf Selbstzahler-Basis offen.

 

 

 

Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr

Zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtk) und dem Bundesinnenministerium besteht eine Vereinbarung, dass BundespolizistInnen auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden können. Der Antrag hierzu kann nach einer ersten Sitzung  (psychotherapeutische Sprechstunde) bei der Heilfürsorgestelle gestellt werden.  

Ebenso besteht  zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der BPtK eine Vereinbarung, dass SoldatInnen auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden können. Hierzu muss beim Truppenarzt ein Antrag auf die Behandlung gestellt werden. 

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